Qualitätsberichte

Der „Strukturierte Qualitätsbericht“ nach § 137 SBG V

Die Bundesregierung verpflichtet alle öffentlich geförderten Krankenhäuser, den strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die strukturierten Qualitätsberichte eröffnen Patienten, Mitarbeitern sowie allen Interessenten die Möglichkeit, sich über die Qualität der Leistungen des Krankenhauses zu informieren.

Der zu veröffentliche Inhalt und die Struktur sind vorgegeben und müssen von allen Krankenhäusern eingehalten werden.
GBA: http://www.g-ba-qualitaetsberichte.de/

Bis 2019 musste ein Qualitätsbericht pro Krankenhaus eingereicht werden, unabhängig von der Anzahl der Standorte.
Ab 2020 muss für jeden Standort (in unserem Fall: 2 Standorte) ein eigenständiger Bericht eingereicht werden. Diese Berichte finden Sie unten als PDF-Dateien.