Vor der Aufnahme

Testung vor der Aufnahme

  • ab 01.03.2023 es ist nicht mehr erforderlich, ein Testergebnis vor der Aufnahme vorzulegen

Maskenpflicht

  • ab 01.03.2023 ist das Tragen einer FFP2-Maske für Patienten, Begleitpersonen und medizinisches Personal nicht mehr verpflichtend

Besucherregeln

  • ab 08.04.2023 (mit Auslauf der Bestimmungen der §28b IfSG) gibt es auch keine Einschränkungen mehr betreffend Besuche im Krankenhäuser
  • Besuche sind also grundsätzlich erlaubt. 

Letzte Aktualisierung: 2023-04-06

Senden bitte Fotos von ihrem aktuellen, veränderten Hautzustand per E-Mail an info@allergieklinik.de, damit wir für die Krankenkasse prüfen können, ob eine stationäre Aufnahme notwendig ist. Zusätzlich benötigen wir die persönlichen Daten des Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer) sowie die Angabe der Krankenkasse und der Diagnose. Nach Beurteilung der Fotos werden wir uns umgehend über E-Mail mit dem Patienten in Verbindung setzen. Wenn eine Behinderung oder ein Pflegegrad vorliegt, benötigen wir auch diese Information.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Mails akzeptieren die größer als 10 MB sind. Wenn Sie uns mehr Daten schicken wollen, können Sie die Bilder verkleinern, die Daten per Post schicken oder einen File-Sharing-Dienst wie https://www.swisstransfer.com nutzen, der die Daten auf EU-Servern speichert und Ihnen erlaubt, sie zusätzlich mit einem Passwort zu schützen.

Bei dem Krankheitsbild von Umweltpatienten ist eine vorherige Prüfung der medizinischen Unterlagen notwendig. Hierfür drucken sich Umweltpatienten den Medizinischen Fragebogen aus, der auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Für Patienten“ zu finden ist. Der ausgefüllte Medizinische Fragebogen wird zusammen mit den bisher gesicherten Diagnosen und Befunden ausschließlich per Post an uns zurückgeschickt. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft unser Ärzteteam, ob eine stationäre Aufnahme notwendig ist. Nach Prüfung setzen wir uns mit dem Patienten in Verbindung. Wenn eine Behinderung oder ein Pflegegrad vorliegt, benötigen wir auch diese Information.

Die Spezialklinik Neukirchen wird als staatlich konzessioniertes Akutkrankenhaus im Landesbettenplan des Freistaats Bayern geführt und
seit 30 Jahren von allen Krankenkassen in den Bundesrepublik Deutschland durch einen Versorgungsvertrag nach §109 SGB V anerkannt (§109 SGB V).

Wir sind keine Kuranstalt oder Rehabilitationseinrichtung im Sinne des § 111 SGB V, aber auch keine gemischte Anstalt gemäß § 4 Abs. 5 MB/KK 76, die Sanatoriumskuren durchführt.

 

Die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisungsschein) Ihres behandelnden Arztes ist unbedingt mitzubringen. Diese darf vom Aufnahmetag in unserer Klinik aus gesehen nicht älter als eine Woche sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie sich in unserer Klinik frei bewegen können und während des gesamten stationären Aufenthaltes alleine versorgen müssen, d.h. alleine waschen, anziehen, Termine im Haus, wie z.B. in der Infusionsabteilung oder bei der Ernährungsberatung einhalten, Essen im Speisesaal einnehmen etc.

Aufgrund des komplexen Therapiekonzeptes dauert die Behandlung in der Klinik je nach Zustand und Antwort auf die therapeutischen Maßnahmen im Durchschnitt 21 bis 28 Tage.

 

Kassenpatient: Nach dem mit den Krankenkassen geschlossenen Versorgungsvertrag werden die Kosten der stationären Krankenhausbehandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse (wie z. B. TK,  AOK, IKK, BKK, BEK-GEK, DAK etc.) abgerechnet.

Privatpatient/Selbstzahler Patienten, die nicht Kassenpatienten sind, wie z. B. Privatpatienten oder Beihilfeberechtigte, gelten als Selbstzahler. Die Kosten des Krankenhausaufenthaltes werden direkt mit dem Patienten abgerechnet. Aufnahme- und Entlassungstag werden als einen Tag berechnet.

Selbstzahler haben bei der Aufnahme und jeweils alle 10 Tage danach eine Vorauszahlung zu leisten. Preise hierfür (täglicher Pflegesatz zzgl. einmalige Zu- und Abschläge wie Ausbildungs-, DRG- und Systemzuschlag etc.) entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Die Zahlung ist möglich in Form von Barzahlung, Kartenzahlung (EC- bzw. Kreditkarten), per Scheck, Überweisung im Voraus oder per Abbuchungsermächtigung. In diesem Pflegesatz sind alle ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen sowie Unterkunft und Verpflegung enthalten.

Zuzahlung: Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen für jeden Aufenthaltstag 10,- € an die Spezialklinik Neukirchen (höchstens 28 Tage pro Jahr). Die Klinik ist gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Krankenkasse weiterzuleiten (§ 39 Abs. 4 SGB V). Die Zuzahlung wird nach der Entlassung in Rechnung gestellt und von Ihrem Konto abgebucht (ein SEPA-Mandatsformular wird Ihnen vor der Klinikaufnahme zugesandt).

Ein Einzelzimmer muss bereits bei der Terminvereinbarung beantragt werden. Das Einzelzimmer ist für jeweils 10 Tage per Vorauszahlung zu begleichen. Den Preis entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Kassenpatienten mit privater Zusatzversicherung für Einzelzimmer sollten vor Beginn der Krankenhausbehandlung klären, ob und ggfs. welche Kosten die Zusatzversicherung übernimmt. Die Abrechnung der Wahlleistungen erfolgt direkt mit dem Patienten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Kindern aufgrund des Therapiekonzeptes die Mitaufnahme einer Begleitperson bis zum 14. Lebensjahr notwendig ist. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nach § 45 SGB V Abs. 1 nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erbracht wird. Die weitere Zahlung obliegt der Kulanz der Krankenkasse.

Ferner können auch Kinder als Gastkinder aufgenommen werden (z. B. wenn die Mutter oder das Geschwisterchen als Patient in unserer Klinik ist). Dies ist jedoch bei der Terminvereinbarung unbedingt anzugeben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Gastkindern entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Begleitpersonen für Erwachsene sind nur bei medizinischer Notwendigkeit, wie z. B. bei Blindheit oder Behinderung des Patienten, möglich. Diese medizinische Notwendigkeit muß jedoch vom einweisenden Arzt bestätigt werden.

Nachdem Besucher unserer Patienten jederzeit in der Spezialklinik Neukirchen willkommen sind, da dies auch zum Wohlbefinden und damit zur Genesung beiträgt, können folgende Pensionen in und um Neukirchen empfohlen werden:

Die Unterbringung in unseren Häusern erfolgt, je nach Kapazität, wie folgt:

Haus Neukrichen:

  • Hautkranke Kinder bzw. allergische Kinder mit Begleitperson
  • Erwachsene mit Hautkrankheiten und Allergien
  • Erwachsene mit Umwelterkrankungen wie CFS, MCS oder Fibromyalgie

Haus Rötz:

    • Erwachsene mit Hautkrankheiten und Allergien
    • Erwachsene mit Umwelterkrankungen wie CFS, MCS oder Fibromyalgie

Entsprechend Ihres geschilderten Krankheitszustandes haben wir uns bemüht, für Sie so schnell wie möglich einen Aufnahmetermin zu finden, der nach Möglichkeit eingehalten werden sollte. Wenn Sie daran gehindert werden, dann teilen Sie uns dies bitte unverzüglich telefonisch (Telnr. 09947/28 102 –Neukirchen– bzw. 09976/209 100 –Rötz) mit.

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand bessern, bitten wir Sie dringend, eine Woche vor dem geplanten Aufnahmetag unsere Patientenverwaltung zu kontaktieren.

Falls wir den Termin verschieben müssen (solche Fälle sind selten, sie kommen aber vor), erhalten Sie ebenfalls unverzüglich Bescheid.