ePA für alle
Informationen bzgl. der elektronischen Patientenakte
in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“ / „ePA 3.0“), gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V
Letzte Aktualisierung: 23.10.2026
Sehr geehrte Patienten,
diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.
Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen
Sofern Sie bereits über ein ePA verfügen, sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte besonders wichtige Daten und Dokumente zu Ihrer aktuellen Behandlung in das ePA hochzuladen.
Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:
- Daten zu Laborbefunden,
- Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen und
- Entlassberichte
Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung in elektronischer Form vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.
Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie der Patientenverwaltung dies mit!
Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung
Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Der Widerspruch ist an der Patientenverwaltung zu richten, und durch Unterschrift zu dokumentieren.
Wenn Sie widersprechen, bezieht sich dieser Widerspruch einheitlich auf sämtliche Datensätze/Dateien/Dokumente insgesamt und die Befüllung unterbleibt in Gänze. Es gilt also das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: entweder werden alle Daten hochgeladen oder gar keine; ein selektives Hochladen ist nicht möglich.
Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.
Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.
Später sichtbar gemachte Dokumente
Wird ein verborgenes Dokument zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, werden wir nicht automatisch benachrichtigt und können dieses daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall explizit über die nachträgliche Freigabe!
Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen in die ePA auf Ihren Wunsch
Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.
Elektronische Notfalldaten
Elektronische Notfalldaten können, technisch bedingt, noch nicht auf Ihrer ePA gespeichert werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Patientenverwaltung gerne zur Verfügung.
Hinweis Geschlechtsneutralität:
Soweit im Folgenden Personen in der männlichen Form genannt werden, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit; es sind stets alle Geschlechter umfasst.